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   OLG Köln, 27.11.2020 - 6 U 306/19   

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OLG Köln, 27.11.2020 - 6 U 306/19 (https://dejure.org/2020,48029)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.11.2020 - 6 U 306/19 (https://dejure.org/2020,48029)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. November 2020 - 6 U 306/19 (https://dejure.org/2020,48029)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 47/06

    Voraussetzungen der Fortsetzung der Zwangsvollstreckung durch den

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2020 - 6 U 306/19
    Das Verfahren wird von diesem weitergeführt (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.2007 - V ZB 47/06 -, juris Rn. 14).

    Der BGH leitet aus dem Zweck des § 750 Abs. 1 ZPO jedoch ab, dass die Zwangsvollstreckung im Fall der Gesamtrechtsnachfolge auf Gläubigerseite nicht fortgesetzt werden darf, solange dem Schuldner keine Ausfertigung des Titels zugestellt worden ist, aus der sich die Vollstreckungsberechtigung des Rechtsnachfolgers des Titelgläubigers ergebe (s. BGH, Beschl. v. 25.1.2007 - V ZB 47/06 -, juris; Walker/Roderburg in: Schuschke/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl., § 750 Rn. 37).

    Der Nachweis der Rechtsnachfolge und die Zustellung der Rechtsnachfolgeklausel seien daher Voraussetzung jeder weiteren Maßnahme des Vollstreckungsgerichts gegen den Schuldner und nicht erst dann notwendig, wenn der Rechtsnachfolger des Titelgläubigers durch einen Antrag auf das Verfahren einwirke (s. BGH, Beschl. v. 25.1.2007 - V ZB 47/06 -, juris Rn. 14 mwN).

  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 48/15

    Zwangsverwaltungsverfahren: Heilung einer unwirksamen Zustellung des

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2020 - 6 U 306/19
    Allgemein macht die entgegen § 750 Abs. 1 ZPO fehlende Zustellung eine Vollstreckungsmaßnahme nur anfechtbar, und zwar gerade deshalb, weil ein solcher Mangel durch Nachholung der Zustellung geheilt werden kann (BGH, Beschl. v. 27.10.2016 - V ZB 48/15 Rn. 10).

    Rechte des Schuldners werden hierdurch regelmäßig nicht beeinträchtigt (vgl. BGH, Beschl. v. 27.10.2016 - V ZB 48/15 Rn. 10).

  • LG Köln, 03.12.2019 - 31 O 184/19
    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2020 - 6 U 306/19
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 3.12.2019 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 184/19 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt sinngemäß, das Urteil des Landgerichts Köln vom 3.12.2019 - 31 O 184/19 - aufzuheben und die Zwangsvollstreckung aus den Ordnungsgeldbeschlüssen des Landgerichts Köln vom 24.5.2018 (31 O 416/16 SH 11, 111) sowie vom 16.11.2018 (SH IV-VI) für unzulässig zu erklären.

  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 174/15

    Voraussetzungen der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2020 - 6 U 306/19
    Er soll insbesondere von der Rechtsnachfolge erfahren und die Möglichkeit erhalten, die Rechtmäßigkeit der Erteilung der Vollstreckungsklausel zu überprüfen und Einwendungen geltend zu machen (vgl. BGH, Beschl. v. 13.10.2016 - V ZB 174/15 -, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 02.07.2009 - I ZR 146/07

    Mescher weis

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2020 - 6 U 306/19
    Gegenüber einem rechtskräftigen Unterlassungstitel kann der Schuldner dagegen schon mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen, ihm sei das untersagte Verhalten aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr verboten (BGHZ 181, 373 Rn. 21, Raebel in: Schuschke/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung und Voläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. § 767 Rn. 25).
  • BGH, 16.01.2020 - I ZR 74/16

    Kulturchampignons II - Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Kulturchampignons

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2020 - 6 U 306/19
    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung "Kulturchampignons II" (Urt. v. 16.1.2020 - I ZR 74/16) führte jedoch in der Sache zu keiner für die Klägerin günstigen Entscheidung.
  • BGH, 10.04.2008 - V ZB 114/07

    Rechtsfolgen der Nachholung der fehlerhaften Zustellung des Titels nach Versagung

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2020 - 6 U 306/19
    Denn ob Verstöße gegen Verfahrensvorschriften oder § 750 ZPO grundsätzlich heilbar sind, hängt im Zweifel davon ab, ob sich feststellen lässt, dass ein Verfahrensfehler die Rechte von Beteiligten beeinträchtigt (vgl. zu Heilungsmöglichkeiten im Zwangsversteigerungsverfahren: BGH, Beschl. v. 10.4.2008 - V ZB 114/07 -, juris Rn. 17 mwN).
  • BGH, 21.11.2013 - V ZB 109/13

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zeitliche Beschränkung der Beseitigungsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2020 - 6 U 306/19
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des BGH nicht jeder Verfahrensfehler zu jeder Zeit geheilt werden (vgl. etwa zum Zwangsversteigerungsverfahren: BGH, Beschl. v. 21.11.2013 - V ZB 109/13, juris Rn. 7-9 ).
  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 123/12

    Eintritt der Vollstreckungsverjährung hinsichtlich eines Ordnungsgeldbeschlusses

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2020 - 6 U 306/19
    Es wird lediglich auf § 766 ZPO und danach die §§ 771 ff. ZPO verwiesen, sodass bereits der von der Klägerin gewählte Rechtsbehelf unstatthaft ist (vgl. BGH MDR 2013, 675, juris Rn. 22, auch wenn die Frage vom BGH letztlich nicht zu entscheiden war).
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